Beratung & Betreuung

Psychosoziale Beratung

 

Da die Eltern in der Zeit der Behandlung ihres Kindes die wichtigsten Bezugspersonen sind, sollte mindestens ein Elternteil stets beim Kind in der Klinik anwesend sein können. Aber damit werden die Eltern praktisch vom Zeitpunkt der Diagnosestellung an mit vielen ungewohnten Herausforderungen konfrontiert. Neben der Unterstützung des erkrankten Kindes müssen sie gleichzeitig Möglichkeiten und Wege für die Versorgung der Geschwister finden. Neben der Bewältigung der eigenen Ängste wie auch der Geschwister und anderer Verwandten gilt es den Beruf / die Berufe weiterzuführen, damit auch der Familienlebensunterhalt weiterhin gesichert ist.

 

Hier setzt die psychosoziale Hilfe an. Sie konzentriert sich vor allem auf die Reduzierung der Belastungen und Anforderungen, die die lebensbedrohliche Erkrankung und die lang dauernde Therapie wie auch deren mögliche Folgen hervorrufen. Im Fokus ist dabei stets  Aktivierung der individuellen familiären und sozialen Möglichkeiten. Hilfe zur Selbsthilfe.

 

Stützende Gespräche und Hilfestellung in organisatorischen Belangen stehen dabei zunächst im Vordergrund. Die sozialrechtliche Beratung informiert über mögliche Ansprüche auf Leistungen der Krankenkasse, Pflegekasse, des Versorgungsamtes und/oder Rentenversicherungsträgers. Sie gibt Hilfestellung  bei der Beantragung von Leistungen wie z.B. der stationären familienorientierten Rehabilitationsmaßnahme nach Abschluss der Akutversorgung. Unterstützung in finanziellen Notlagen und die Vermittlung weiterführender Hilfen gehören dabei zum Leistungsangebot.


Familienunterstützung

In Zusammenarbeit mit dem psychosozialen Team der Station hilft der Förderkreis auch bei finanziellen Engpässen, die aufgrund der Behandlungssituation entstehen können. Diese Hilfe ist rasch und unbürokratisch.

 

Die Diagnose Krebs bedeutet für viele Familien eine schlagartige Umstellung ihres gewohnten  Lebens. Durch die Erkrankung eines Kindes werden sie mit den vielfältigsten Problemen konfrontiert. Durch den Gesetzgeber gibt es bereits einige Möglichkeiten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist es gerade in einer solchen Stresssituation nicht leicht, sich im „Dschungel der Bürokratie“ zurechtzufinden. Vielen Familien fehlt die Zeit und die Kraft. Unser geschultes Fachpersonal hilft, die sozialrechtlichen Möglichkeiten, die vom Gesetzgeber angeboten werden, rechtzeitig auszuschöpfen.

 


Gruppe verwaister Eltern

Der Tod des eigenes Kindes ist unvorstellbar und belastet Eltern, Geschwister und alle weiteren Angehörige über die seelischen und körperlichen Grenzen hinaus. Meist hat die Familie eine lange Zeit der intensiven Behandlung ihres Kindes hinter sich, bei der alles versucht, alles eingesetzt wurde und dennoch die Hoffnungen nicht in Erfüllung gegangen sind. Für die Eltern und Geschwister ist es unendlich schwer, das Geschehene zu akzeptieren und einen neuen Sinn in der Zukunft zu sehen.

 

Die lange Zeit der Erkrankung hat oft nicht nur die körperlichen Kräfte der Eltern aufgezehrt, sondern auch psychische Wunden hinterlassen, die es erschweren, in den Alltag zurück zu finden. Unter fachspezifischer Begleitung werden regelmäßig Treffen für Eltern angeboten, die ihr Kind verloren haben.